Sind Pflegekinder „Kinder 2. Klasse“?
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23

Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr?

In der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 79/2023 vom 07.09.2023 heißt es, wenn zu erwarten sei,
dass dem Wohl des Kindes mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des
Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient sei, setzten sich die Interessen des Kindes gegen die seiner vormaligen
Pflegeeltern durch. Diese Positionierung ist mit der bisherigen Senats- und Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu
vereinbaren.

Prof. Dr. Ludwig Salgo und Rechtsanwalt Peter Hoffmann erläutern in Ihrem Bericht den Sachverhalt.

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sowie aus den Beschlüssen der Vorinstanzen lässt sich bereits der Sachverhalt nicht deutlich feststellen. Der dort dargestellte Sachverhalt wirft Fragen auf und lässt erhebliche Zweifel offen, ob die Gerichte ihrer Amtsermittlungspflicht nachgekommen sind bzw. ob nicht erhebliche Auslassungen erfolgten.

Wir haben zu weiteren Stellungnahmen zu dem Entscheid aufgerufen. Alle uns zur Verfassungsbeschwerde erreichten Fachartikel und Kommentare haben wir gesammelt und können untern nachgelesen werden. Nicht alle Artikel stehen uns zur Verfügung, können aber kostenpflichtig erworben werden. Vielen Dank für Ihre Einschätzungen und die Erlaubnis, diese hier veröffentlichen zu dürfen!

– Fachartikel: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Professor Dr.jur. Stefan Heilmann hat einen Besprechungsaufsatz zur Bundesverfassungsgerichtentscheidung vom 28.08.2023, – 1 BvR 1088, 23 publiziert: Die „mögliche“ Gefährdung des Kindes bei Verbleib in seiner Pflegefamilie, NJW 2023, 3267

Hoffmann/Salgo: Sind Pflegekinder „Kinder 2. Klasse“?, ZKJ 2023, 436 (erscheint 15.12.2023)

Hoffmann, jurisPR-FamR 23/2023 Anm. 1 , ISSN 1863-6160

Keuter, „Wechsel eines Pflegekindes in eine andere Familie“, Beschluss vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 mAnm Keuter; NZFam 2023, 1024 (m. Anm. Keuter)

– Beitrag: von Prof. Dr. Salgo und Rechtsanwalt Peter Hoffmann

– Kommentar: Sigrid Mosé (Leiterin des Pflegekinderfachdienstes im Kreisjugendamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim)

– Beitrag: Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien Baden-Württemberg e.V.