Förderpreis

Für herausragende Arbeiten im Dienste von Pflegekindern

Förderpreisträger 2022

Laudation Klückskinder gUG

für: “den Mutmacher – Kalender
Laudatio

für den Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes im Jahr 2022

Die Klückskinder gemeinnützige UG engagiert sich mit ihrem Konzept bereits seit 2014 für Heim- und Pflegekinder. Der Mutmacher-Kalender erscheint seit 2015 jährlich neu.

Durch das Aufzeigen von Vorbildern und Perspektiven sowie dem individuellen Darstellen von Problemlösungsstrategien wird insbesondere der Resilienz-Aufbau von Heim- und Pflegekindern sowie die Herausforderung und Meisterung von Hindernissen und Überwindung gefördert. Monatlich erzählt ein ehemaliges Heim- oder Pflegekind von seinem Lebensweg, der Überwindung von Schwierigkeiten sowie seinen Etappen zum Erfolg und Zufriedenheit.

Der Mutmacher Kalender bietet Vorbilder, die in einer vergleichbaren Lebenssituation aufgewachsen sind.

Förderpreisträger 2020

Laudation Caritas – Kinder- und Jugendheim in Rheine

für: “​Therapeutische Übergangshilfe”

Dieser Preis wurde erstmalig als „Dr. Arnim Westermann Sonderpreis“ verliehen.

Förderpreisträger 2018

Laudation Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V.

für: “die Verantwortungsübernahme und die parteiliche Vertretung für/von behinderte(n) Pflegekinder

Laudatio

für den Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes im Jahr 2018

Der Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes für herausragende Arbeiten im Dienste von Pflegekindern wird in diesem Jahr dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. verliehen.

Ausschlaggebend für unsere Wahl ist der langjährige und beständige Einsatz des Verbandes für behinderte und benachteiligte Pflegekinder. Die Auszeichnung würdigt heute stellvertretend als jeweils erste bzw. zweite Vorsitzende des Vereins Kerstin Held und Waltraud Timmermann. Ebenso dürfen wir seitens des Verbandes Sabrina Becker, Gerhard Schindler und Norbert Ungerer begrüßen.

Neben der heutigen Verleihung unseres Förderpreises kann ich Ihnen eine zweite erfreuliche Nachricht überbringen: Sie sind des Weiteren für den Deutschen Engagementpreis, einer Initiative des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, angesiedelt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nominiert . So haben wir gleich die Ehre, Ihnen zwei Urkunden überreichen zu dürfen.

Der Bundesverband beruft sich selbst auf die UN-Kinderrechtskonvention und bringt seine Haltung, seinen Einsatz u nd seine Ziele auf einen kurzen, knappen, aber ebenso treffenden Nenner: „Jedes Kind hat das Recht auf eine Familie “. Seit Gründung des Vereins im Jahr 1983 setzt er sich kontinuierlich und vorbildlich dafür ein, dass Kinder, die behindert, chronisch krank oder besonders auffällig sind und bei ihren leiblichen Eltern nicht aufwachsen können, eine neue Familie finden und das Recht auf eine solche wahrnehmen können und dürfen.

Die Leistungen, die der Verein seit über 30 Jahren tätigt sind dabei sehr vielfältig: Neben den Aufgaben, bei der Vermittlung von besonderen Kindern zu helfen und die Familien im Alltag durch Beratung, Weiterbildung und Schulung zu unterstützen sowie Regionalgruppen zu gründen und zu fördern, tritt er als Verband auch politisch dafür ein, die Ausstattung für Pflegekinder in den Familien zu verbessern und sie dort langfristig abzusichern.

Die bemerkenswerte Aktivität des Vorstandes und der Mitglieder hat in den letzten Jahrzenten erheblich da zu beigetragen, dass die Sozialisation der Kinder in Ersatzfamilien gelingt. Ebenso gelingt es dem Verband u. a. durch das Magazin „Mittendrin “ auf behinderte Pflegekinder aufmerksam zu machen und somit ihre Situation in und außerhalb der Pflegefamilie zu verbessern.

Neben unserer heutigen Absicht, mit unserem Förderpreis die Leistung des Vereins und das damit verbundene außergewöhnliche gesellschaftliche Engagement zu würdigen, möchten wir mit dieser Auszeichnung aber auch stellvertretend unsere Anerkennung und Hochachtung für alle Familien ausdrücken, die si ch dazu entschlossen haben, ein behindertes Pflegekind aufzunehmen und für seine Bedürfnisse und Wohl einzustehen. Der Alltag etlicher behinderter Kinder wird somit in Deutschland sehr viel lebenswerter gestaltet und ihnen wird die Möglichkeit geboten, eine aussichtsvolle Perspektive zu erlangen.

Wenn wir über behinderte Pflegekinder sprechen, so meinen wir kleine Personen, die eine umso größere Hilf e benötigen. Des Weiteren kennzeichnet ihre Situation, dass sie selbst mit ihren besonderen Bedürfnissen sicherlich nicht selbstverständlich von Gesellschaft, Rechtsprechung und Politik wahrgenommen werden. Die ihnen zustehende Beachtung und Wertschätzung erfordert eine intensive Unterstützung und eine entschlossene Fürsprache Dritter.

Der Bundesverband hat sich als eine Initiative etabliert, die sich genau dieser Rolle und den resultierenden Aufgaben leidenschaftlich widmet. Behinderte Pflegekinder finden dort ihre notwendige parteiliche Vertretung.

Die jeweiligen Familien stellen sich der hohen Anforderung, für ein behindertes Pflegekind rund um die Uhr zu sorgen. Insbesondere in dem Wissen, wie anspruchsvoll die Aufgabe n sind, als Pflegeeltern die alltägliche Verantwortung für die Kinder zu übernehmen und als Verband für eine solch kleine und schwache Gruppe in unserer Gesellschaft stellvertretend Partei zu ergreifen, sind die Ergebnisse herausragend. Familien und Verein tragen maßgeblich dazu bei, dass die Kinder versorgt und ihre spezifischen Bedürfnisse an Dritte vermittelt werden. Mit Ihren Aktivitäten erwirken Sie ein empathisches Verständnis im unmittelbaren Umfeld der Kinder sowie in Gesellschaft, Fachwelt und Politik.

Sie haben es geschafft, behindert en Pflegekindern die bestmögliche Hilfe – ein Zuhause – zukommen zu lassen und für sie das Sprachrohr zu sein, das ihre zustehenden Rechte geltend macht.

Im Sinne unserer Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen des Bundesverbandes gratulieren wir den Preisträgerinnen herzlich und wünschen dem Verband eine kontinuierliche Fortführung und weiterhin ein gutes Gelingen!

Holzminden, 16. April 201 8
Michael Greiwe
Geschäftsführer der Stiftung
zum Wohl des Pflegekindes

Förderpreisträger 2016

Laudation Verein für Pflege- und Adoptivfamilien Nordrheinwestfalen, PAN e.V.

für: “beständiges Veröffentlichen hochwertiger Publikationen”

Laudatio

für den Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes im Jahr 2016

Der Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes für herausra-gende Arbeiten im Dienste von Pflegekindern wird in diesem Jahr dem Verein für Pflege- und Adoptivfamilien Nordrheinwestfalen, PAN e.V. für ihr „beständiges Veröffentlichen hochwertiger Publikationen“ verliehen.

Der Förderpreis würdigt als jeweils 1., bzw. 2. Vorsitzende Frau Karin Schlaak und Frau Elke Artelt sowie als Geschäftsführerin Frau Susanne Schumann-Kessner für Ihre langjährigen Leistungen, immer wieder zu aktuellen und bedeutsamen Themen des Pflegekinderwesens richtungs-weisende Schriften erarbeitet zu haben.
Die jeweiligen Publikationen wurden in Kooperation mit renommierten Autoren erarbeitet und in Form von (Hand-)Büchern, Broschüren und Fachartikeln sowie mit der vierteljährlich erscheinenden Fachzeitschrift „Der Pate“ herausgegeben.

In dieser Reihe sind beispielsweise die Publikationen: „Basiswissen Pflegekind“, „Trauma-Kind-Schule“ oder „Umgangskontakte“ zu nen-nen, in denen die jeweilige Problematik stets aus Sicht des Pflegekin-des aufbereitet wurde und somit Pflegeeltern und anderen Fachkräften im Pflegekinderwesen ein gutes Verständnis für Pflegekinder vermittelt und praxisnahe Hilfe geboten wurden.

Für die Auszeichnung ist es zudem ausschlaggebend, dass der Eltern-verein diese Publikationen neben seinen Kerntätigkeiten: Der Beratung von Pflegeeltern, Hilfestellung in Einzelfällen, Krisenhilfen, der Organi-sation von Selbsthilfegruppen als Dachverband für viele Ortsgruppen sowie der Veranstaltung von Seminaren und anderen Projekten stetig fortführte.

Als Elternverein hat PAN e. V. sich daher in einem besonderen Maße um das Pflegekinderwesen verdient gemacht. Vornehmlich in einer Zeit, in der das Zusammenwirken von Pflegeelternverbänden und –vereinen bundesweit durchaus von einigen in- und externen Diskussio-nen, Veränderungen und auch von Unruhe geprägt war, war es der Weg von PAN e.V., sich auf ihre inhaltliche Arbeit zu konzentrieren.

Das Ergebnis trägt dazu bei, die spezifischen Bedürfnisse von Pflege-kindern Dritten zu vermitteln und ein empathisches Verständnis für sie zu erwirken.
Die Schriften informieren über ein weites Themenspektrum. Sie sind von alltäglichen Arbeitshilfen, wissenschaftlichen Grundlagen und Er-kenntnissen sowie von der Absicht geprägt, für Pflegekinder und –eltern einen angemessenen Status von Fachkräften, Wissenschaft und Politik zu fordern. Viele der einzelnen Beiträge gelten heute als ein an-erkannter Standard, der in andere Regionen übertragen und von ande-ren installiert werden konnte.

Im Sinne unserer Anerkennung und Wertschätzung für die Leistungen im Rahmen ihrer Publikationen für das Pflegekinderwesen gratulieren wir den Preisträgern herzlich und wünschen dem Verein eine kontinu-ierliche Fortführung und weiterhin ein gutes Gelingen!

Frankfurt a.M., den 29. Februar 2016
Michael Greiwe
Geschäftsführer der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

Förderpreisträger 2014

Laudation Frau Janine Kunze

für: “ihr Buch “Geschenkte Wurzeln: Warum ich mit meiner wahren Familie nicht verwandt bin”

Laudatio

anlässlich der Verleihung des Förderpreises 2104

Sehr geehrte Damen und Herren,1 es ist mir eine große Ehre und ich habe die Freude, im Namen der „Stiftung zum Wohl des Pflegekindes“ dieses Jahr als unsere Preisträgerin Frau Janine Kunze begrüßen und vorstellen zu dürfen. Sie wird heute mit dem Förderpreis für herausragende Arbeit im Dienste des Pflegekindes ausgezeichnet, den die Stiftung in unregelmäßigen Abständen vergibt. Dieser Preis würdigt Einzelpersonen oder Träger, deren Leistungen wichtige Beiträge zur Weiterent-wicklung des Pflegekinderwesens geben.

Wer Frau Kunzes autobiographisches Buch über ihre Kindheit in einer Pflegefamilie mit dem schönen Titel „Geschenkte Wurzeln“ gelesen oder sie bei einem ihrer Auftritte zur Situation von Pflegekindern im Fernsehen hat hören und sehen können, den wird diese Auswahl kaum überraschen.

Als Schriftstellerin und viel gefragte TV-Schauspielerin sorgt Frau Kunze in den Medien mit Entschlossenheit und beeindruckender Klarheit für eine Aufklärung der Öffentlichkeit. Sie warnt vor den Folgen einer Gesetzgebung und Jugendhilfepraxis, die Kindern und ihren Familien ein Leben in permanenter Unsicherheit zumutet.

Die Gewissheit des Pflegekindes, dauerhaft zu jenen Menschen gehören zu können, die es zu seinen neuen Eltern gemacht hat, ist also ein zentrales Anliegen der Preisträgerin. Hierfür braucht es – und dies ist überfällig – eine entsprechende Gesetzgebung. Eine solche Regelung, die gleichsam eine „Annahme als Pflegekind“ ermöglicht, würde das Kind und sein Bedürfnis nach sicherem Verbleib in das Zentrum stellen. Sie würde Umgangs- und Sorgerechte der Herkunftseltern, bis hin zum Auskunfts- und Namensrecht an dieser Perspektive ausrichten und nicht mehr primär an den Bedürfnissen leiblicher Eltern.

Aber noch werden die Rechte leiblicher Eltern selbst dann nicht eingeschränkt oder entzogen, wenn sie ihr Kind seelisch und / oder körperlich misshandelt haben. Es zählt allein ihre vordergründige Einwilligung in die Pflegevermittlung, selbst wenn das Kind auf Dauer in einer Ersatzfamilie leben und damit jedenfalls faktisch zum Kind dieser Familie werden wird.

Dem Risiko der Verleugnung, der offen gehaltenen Rückkehroption, der Kontakte zu Eltern und anderen Verwandten, die den Anspruch auf eine Rückkehr des Kindes nicht aufgeben, ist mit dieser Praxis Tür und Tor weit geöffnet. Die Trennungsdrohung bleibt allgegenwärtig und überschattet das Zusammenleben des Kindes mit seinen neuen Eltern und Geschwistern – oft über Jahre, manchmal eine ganze Kindheit lang.

Janine Kunzes Buch zeigt auf beeindruckende, aber mehr noch bedrückende Weise, wie es sich für ein Pflegekind anfühlen kann, ein Kinderleben lang in solch einer rechtlich ungesicherten Situation aufwachsen zu müssen.

Wie viele Kinder und Jugendliche, die in Familienpflege aufwachsen, erlebte auch Janine, dass ihre leiblichen Eltern das Sorgerecht bis zu ihrer Volljährigkeit behielten. Und wie so viele Pflegekinder, erlebte Janine ebenfalls, was es bedeutet, wenn das Recht auf Umgang seitens der Herkunftsfamilie uneingeschränkt fortbesteht.

Die Bedürfnisse ihrer leiblichen Eltern blieben all die Jahre der zentrale Maßstab für Janines Alltag in ihrer Ersatzfamilie. Wie häufig im Leben von Pflegekindern (und noch häufiger von Heimkindern), wurden Besuche des Kindes mal eingefordert, mal verschoben oder grundlos abgesagt, so wie es den Herkunftseltern eben passte. „Wenn meine Mutter sagte, dass sie mich besuchen oder abholen kam“ schreibt Janine Kunze, „ hieß das noch lange nicht, dass es auch passierte.“ Fanden Besuche bei der Mutter und ihren Partnern statt, musste sich Janine in einer extrem anderen, und überhaupt nicht behüteten Welt zurechtfinden. Die Werte und Regeln ihrer Pflegefamilie galten hier nicht mehr, Überforderung mit anschließenden Erkrankungen und Fehlzeiten in der Schule waren die Regel.5 Aus der Sicht einer Neunjährigen schildert Janine Kunze eine Abholsituation:

„ …(wir) konnten nicht mehr weiterspielen. Ich zumindest nicht. Das ärgerte mich. Ich musste aufhören, das zu tun, was mir Spaß machte. Wozu ich richtig Lust hatte. Was ich am liebsten tat. Um das zu tun, was sie gerne tat. Denn es war mal wieder so weit: Irgendjemand hatte bestimmt, dass ich dieses Wochenende bei meiner Mutter verbringen würde.“

Die altersgerechten Wünsche des Kindes nach Spielen mit seinen Freunden im Stadtteil, nach Festtagen mit Pflegeeltern und Geschwistern, selbst seine regelmäßigen Zusammenbrüche nach Besuchstagen und seine offene Abwehr gegen den Umgang mit der Herkunftsfamilie waren nicht maßgebend. Sie führten vielmehr zum Konflikt.

Janine musste den fürchterlichen Tag erleben, an dem die leiblichen Eltern sie wegen einem verweigerten Besuch – sie hatten ja das Sorgerecht – zu sich „holen“ wollten. Gemeinsam mit den Geschwistern, ihrer Mama und ihrem Papa hörte sie angstvoll auf jedes Auto, das sich dem Haus der Pflegefamilie näherte. Schutzlos und verzweifelt unterm Tisch versteckt. Die Herkunftseltern kamen nicht, das Jugendamt konnte die Herausnahme diesmal abwenden. Die Trennungsdrohung aber blieb und mit ihr die Ohnmacht und die existentielle Verunsicherung eines Kindes, das von seinen geliebten Eltern und Geschwistern fortgerissen werden soll.

Was kann ein Kind, was können seine Pflegeeltern in einer solchen rechtlich weitgehend ungeschützten Situation tun? Was liegt näher als die Anpassung an die Wünsche und Bedürfnisse der leiblichen Eltern sowie an die Erwartungen eines Jugendamtes, daspflichtgemäß auf eine sogenannte „Zusammenarbeit“ zwischen Pflegeeltern und Eltern (§ 37 SGB VIII) hinwirken soll?

Janine Kunze hat dies erlebt: Die leibliche Mutter, der leibliche Vater dürfen nicht gekränkt oder verärgert werden. Ihre Bedürfnisse haben Vorrang vor den Ängsten und Wünschen des Kindes, erst recht vor denen der Pflegeeltern. Dem Kind selbst wird eine kritische Distanzierung von der Herkunftsfamilie verwehrt, es macht die Erfahrung der Beschwich-tigung, soll Einsicht zeigen, verstehen. Das Kind bleibt mit seinen verletzten Gefühlen und seiner verständlichen Wut allein.

Janine Kunze vermochte es als Kind, ihren Gefühlen genug zu trauen, um sich gegen diese Erfahrung aufzulehnen. Woher sie die Kraft dazu nahm, ist nur schwer zu sagen. Als Vierzehnjährige gelang es ihr schließlich, im Gespräch mit dem Jugendamt, ein Ende der Umgangskontakte einzufordern. In ihrem Buch erinnert sich Janine Kunze: 

[Janine] »Sie verstehen mich überhaupt nicht. Ich habe Ihnen schon das letzte Mal gesagt, dass ich das alles nicht mehr möchte. Und das habe ich ernst gemeint! Ich bin ja nicht blöd. Ich kann schon klar denken. Sie können mir vertrauen. Ich möchte einfach mit denen nichts mehr zu tun haben. Das wird sich nicht mehr ändern. Ich weiß, woher ich komme. Ich hab die regelmäßig gesehen. Ich weiß, wie die leben. Ich möchte das nicht mehr. Ich lebe hier und hier gehöre ich hin«, [Jugendamt] »So einfach ist das nicht, Janine. Und das weißt du auch. Solange deine Mutter das Sorgerecht für dich hat, müssen wir alle gemeinsam entscheiden, was für dich das Beste ist. Und das funktioniert nicht im Streit. Für die Lösung, dass du ihr schreibst, hatten wir uns das letzte Mal hier gemeinsam entschieden. Du hattest zugestimmt, ihr zu schreiben, weil du Abstand von deiner Mutter wolltest. Mit … Provokationen … machst du doch alles nur noch schlimmer. Du verärgerst sie. So geht das nicht. « [Janine] »Wir haben gar nicht gemeinsam entschieden, sondern Sie haben das entschieden! Und Sie haben noch nie gut für mich entschieden! Ich bin kein Kleinkind, ich kann selbst entscheiden«, jetzt hatte ich wirklich langsam genug.“

Das Pflegekind Janine setzte sich mit dem Wunsch durch, dass das Jugendamt einen Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die Adoption stellte. Ihre Pflegefamilie war zu diesem Schritt bereit und unterstützte Janine. Doch das schwebende Verfahren und die überhaupt nicht kindgerechte Anhörung durch das Gericht im Beisein der leiblichen Mutter wurden zur weiteren Belastung, der Antrag scheiterte.

„Der Richter“ erinnert sich Janine Kunze, „lächelte und sagte zu mir: »Deine Mutter willigt in eine Adoption durch deine Pflegeeltern nicht ein. Und ich sehe keinen Grund, ihre fehlende Einwilligung durch eine Anordnung des Gerichtes zu ersetzen. Sie hat dich sehr lieb und sorgt sich um dich. « Ich starrte ihn an. Was meinte er? Seit wann sorgte sich meine Mutter denn um mich? Konnte ich etwa nicht adoptiert werden?

Janine Kunze blieb die Adoption verwehrt, ein Familiengericht lehnte die Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Annahme als Kind ab. Es nahm der Jugendlichen damit die Chance, sich in einer ohnehin problematischen Entwicklungsphase und manchmal auch schwerer Zerwürfnisse mit der Pflegefamilie als deren geliebtes und angenommenes Kind bestätigt zu fühlen. Später nach der Volljährigkeit wurde Janine Kunze durch eine Adoption auch rechtlich das Kind ihrer – wie sie es nennt – „wahren Familie“. Die einstige Pflegefamilie ist nun ihre Adoptivfamilie, deren Namen sie auch trägt.

Der langjährige Anpassungszwang, den Janine Kunze in ihrem Buch eindrücklich beschreibt, beruht auf der Urangst des Kindes vor einem Verlust geliebter Eltern. Auch normale entwicklungsbedingte Krisen und Konflikte des Kindes erhalten durch die dauernd aktivierte Trennungsdrohung eine existentielle Dimension. Probleme in der Schule und für die Entwicklung notwendige (auch aggressive) Auseinandersetzungen mit der Pflegefamilie bergen durch das ungesicherte Pflegeverhältnis eine potentielle Sprengkraft, die sich schädigend auf ein Kind und seine psychosoziale Entwicklung auswirkt. Besonders die Entwicklungsaufgabe einer Loslösung in Verbundenheit, die sich auch jedem Pflegekind in der Pubertät und Jugend stellt, hätte sichere Eltern-Kind-Beziehungen zur Voraussetzung, denen das geltende Recht derzeit noch schädigend entgegensteht.

Die in Janine Kunzes Buch umrissenen Erfahrungen schildern mehr als einen Einzelfall. Sie können uns helfen, die Auswirkungen gesetzlicher Bestimmungen sowie gerichtlicher und behördlicher Strukturen des Pflegekinderwesens aus der Perspektive eines Kindes nach-zuempfinden. Im Kern hat sich an dieser prekären Situation seit der von Janine Kunzes geschilderten Zeit der 70er und 80er Jahre nicht viel geändert.

Bis heute wird leiblichen Eltern in der Regel die volle Entscheidungsmacht auch über jene Kinder belassen, die lange schon nicht mehr bei ihnen leben. Noch immer behalten sie weitreichende Rechte auf Umgang und steht ausgesprochen oder unausgesprochen jahrelang die sogenannte „Rückführung“ im Raum, die ihnen die Verabschiedung aus ihrer Rolle als Eltern unmöglich macht. Weiterhin sollen Kinder in Dauerpflege auch nach Jahren noch „umgewöhnt“ oder „zurückgeführt“ werden – wird ihren Pflegeeltern „Bindungstoleranz“ und „Mitarbeit“ abgefordert, wie auch immer das Herausreißen eines Kindes aus einer befriedigenden Eltern-Kind-Beziehung im Fachjargon eben umschrieben wird.

Einen ersten Schritt in die richtige Richtung bietet die Möglichkeit einer gerichtlichen Verbleibensanordnung. Nur der geringste Teil der Dauerpflegekinder erhält aber diese Gewissheit. Und der Preis dafür ist viel zu hoch: die Gerichtsverfahren dauern und können für das Kind und seine Pflegefamilie seelisch zermürbend sein. Selbst im Erfolgsfall kann dem Kind vom Familiengericht ein dauerhafter Aufenthalt in seiner Ersatzfamilie nicht versprochen werden, es bleibt der Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung (§ 1696 BGB).

Janine Kunze hat in den Medien deutlich darauf hingewiesen, dass ihre Schilderung keinen Einzelfall beschreibt und auch betont, dass ihre Lebensgeschichte sich in einem wesentlichen Aspekt von dem anderer Pflegekinder unterscheidet.

Janines Mutter hatte die Einsicht, ihr Kind nicht angemessen versorgen und erziehen zu können. Die kleine Janine kam deshalb gleich nach ihrer Geburt in eine Pflegestelle und von da zu ihrer heutigen Familie. Ihr blieben also jene schlimmen Beziehungserfahrungen erspart, die das Leben der meisten Kinder und Jugendlichen bestimmen, die in eine Pflegefamilie kommen.

Pflegekinder sind ja in der Regel solche Kinder, deren elementares Bedürfnis nach liebevoller Zuwendung und zuverlässiger Versorgung seitens ihrer Eltern chronisch missachtet wurde. Es sind sehr häufig Kinder, die durch unzureichende Versorgung oder Gewalt von den eigenen Eltern in Todesangst versetzt wurden. Vielfach mussten diese Kinder auch nach Bekannt-werden ihrer Gefährdung oft über Monate oder Jahre weitgehend schutzlos in ihren Familien weiterleben, bis schließlich alle ambulanten Maßnahmen als gescheitert galten.

Diese Pflegekinder brauchen in der Folge in besonderer Weise bedingungslose Annahme, Fürsorge und Schutz sowie Unterstützung bei der Realisierung und Verarbeitung ihrer traumatischen Erfahrungen. Nicht zuletzt, um selbst liebevollere Eltern werden zu können und vor dem Elend der blinden Wiederholung von Deprivation und Gewalt geschützt zu sein.

Nach Jahren der staatlich oft tolerierten unzureichenden Versorgung und Förderung, der Rollenumkehr und nicht selten auch der Misshandlung in der Herkunftsfamilie, hat ein Pflegekind das Recht auf die Erfahrung liebevoller Eltern-Kind-Beziehungen.

Es kann einem chronisch misshandelten Kind gelingen, sich mit seinen Pflegeeltern den wiederbelebten Leiderfahrungen seiner Vergangenheit zu stellen. Es kann ihm auch gelingen, seine Überanpassung aufzugeben und sich den Pflegeeltern in einer kindlichen Abhängigkeit anzuvertrauen. Die großen Anstrengungen und Belastungen, die dem Kind und seiner Ersatzfamilie nach traumatischen Vorerfahrungen für eine solche Integration abverlangt werden, sind eindrücklich beschrieben worden – besonders in dem empfehlenswerten Pflegekinderbuch von Nienstedt und Westermann.

Mehr noch als für jedes andere Kind muss man nach einer solchen Vorgeschichte fordern, dass Staat und Gesellschaft alles tun, eine so wertvolle und mühsam entwickelte Beziehung zu schützen und nicht etwa mutwillig zu zerstören. Dem Kind aus seiner angstmotivierten Bindung an die Herkunftsfamilie zu verhelfen, statt diese Überanpassung durch hochbe-lastende Besuchskontakte und die präsent gehaltene Möglichkeit einer Rückführung noch zu forcieren. Misshandelte Kinder brauchen dauerhaften Schutz vor den beängstigenden Eltern, einen stabilen rechtlichen Rahmen und fachliche Unterstützung der Jugendämter für eine gelingende Integration in ihre Ersatzfamilie, für ein neues Zuhause.

Ich möchte hierzu noch einmal Janine Kunze selbst zu Wort kommen lassen:

„Verglichen mit den meisten anderen Pflegekindern hatte ich eine glückliche Kindheit und Jugend. Trotzdem habe ich eine Ahnung bekommen, was angerichtet werden kann, wenn man Familien rechtlich so lange in der Luft hängen lässt, während sie tiefe emotionale Bindungen aufbauen und das reale Leben den juristischen Status längst überholt hat.
Ich bin alles andere als eine Familienrechts-Expertin und mir ist bewusst, dass meine Meinung zum Thema Pflegekinder durch mein ganz persönliches Erleben geprägt wurde. Aber ich frage mich, warum in Deutschland die Adoption nicht leichter gemacht wird. Ich möchte bezweifeln, dass die aktuelle Gesetzgebung dafür sorgt, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht.
Ich würde jederzeit ein Kind adoptieren, in meine Familie aufnehmen und es lieben wie meine eigenen Kinder. Doch trotz meiner Biografie muss ich zugeben, dass ich davor zurückschrecke, ein Pflegekind aufzunehmen. Ich würde es einfach nicht aushalten, wenn es mir wieder weggenommen würde.“

Wir brauchen Jugendämter, die den Mut haben, dem Kind schon mit der Vermittlung in die neue Familie die Weichen für seinen Verbleib zu stellen. Wir brauchen Richter, die in der Lage sind, sich in die Schuhe eines Kindes zu stellen, das seine (Pflege)familie verlieren soll, weil es von Menschen herausverlangt wird, mit denen es kaum oder nie gelebt oder sogar chronische Vernachlässigung und lebensbedrohliche Gewalt erlebt hat. Wir brauchen ebenso die längst überfällige Entwicklung von Konzepten, die den leiblichen Eltern bei der Verarbeitung und der Lösung aus der Elternrolle Unterstützung bieten. Wir brauchen eine Gesetzgebung, die es der Jugendhilfe und der Justiz ermöglicht, Kindern in Fremdunter-bringung dauerhafte Perspektiven zu eröffnen und nicht nur fachlich, sondern auch menschlich richtig zu handeln.

Janine Kunze steht als Person und als erfolgreiche Schauspielerin mit ihrem Wirken in den Medien mutig für eine Entwicklung ein, die dem Pflegekind die Chance auf eine sichere und dauerhafte Zugehörigkeit zu seinen Pflegeeltern und Geschwistern gibt.

Dafür geht der Dank der Stiftung an die Preisträgerin. Wir danken auch ihrer Familie. Neben ihrer Adoptivfamilie rechnet hierzu heute auch ihr Mann, der die Vorbereitung dieser Preisverleihung tatkräftig unterstützte sowie drei eigene Kinder, die Janine Kunze heute zu ihrer „wahren“ Familie rechnen darf. Janine Kunze und ihrer Familie alles erdenklich Gute!

Vorsitzende des Kuratoriums
Prof. Dr. phil. Maud Nordstern
Fachhochschule Frankfurt am Main

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