Dissertation „Kindeswohl und Kindeswille – im Spannungsfeld von Recht und Pädagogik“
Prof. Dr. Maud Nordstern (Kuratoriumsvorsitzende)
Im Zuge einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts erfolgte im Jahr 1998 auch die Einführung einer Interessensvertretung für Kinder und Jungendliche in bestimmten Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte. „So soll für das Kind in Fällen, in denen es besonders schutzbedürftig ist, künftig ein eigener Verfahrenspfleger bestellt werden könnnen.“ hieße es dazu in der Begründung der amtierenden Regierung. Es stellt sich aber die Grundsatzfrage, ob sich ein solcher „Anwalt des Kindes“ auf die Vertretung des Willens der Kinder beschränken, oder auch für das „Wohl des Kindes“ eintreten soll.
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Vielen Dank Frau Prof. Dr. Nordstern für Ihre Engagement für Pflegekinder!