Sind Pflegekinder „Kinder 2. Klasse“?
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23

Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr?

In der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 79/2023 vom 07.09.2023 heißt es, wenn zu erwarten sei,
dass dem Wohl des Kindes mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des
Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient sei, setzten sich die Interessen des Kindes gegen die seiner vormaligen
Pflegeeltern durch. Diese Positionierung ist mit der bisherigen Senats- und Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu
vereinbaren.

Prof. Dr. Ludwig Salgo und Rechtsanwalt Peter Hoffmann erläutern in Ihrem Bericht den Sachverhalt.

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sowie aus den Beschlüssen der Vorinstanzen lässt sich bereits der Sachverhalt nicht deutlich feststellen. Der dort dargestellte Sachverhalt wirft Fragen auf und lässt erhebliche Zweifel offen, ob die Gerichte ihrer Amtsermittlungspflicht nachgekommen sind bzw. ob nicht erhebliche Auslassungen erfolgten

Den Beitrag von Prof. Dr. Salgo und Rechtsanwalt Peter Hoffmann können unten nachlesen.

Wir haben zu weiteren Stellungnahmen zu dem Entscheid aufgerufen. Hier finden Sie alle Beiträge.
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen und die Erlaubnis, diese hier veröffentlichen zu dürfen!

Frau Sigrid Mosé (Leiterin des Pflegekinderfachdienstes im Kreisjugendamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim) hat uns ebenfalls Ihre große Bestürzung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kundgegeben.

Auch die Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte äußert sich zum dem Fall kritisch. Lesen Sie unten die Anmerkung der Akademie.

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Professor Dr.jur. Stefan Heilmann hat einen Besprechungsaufsatz zur Bundesverfassungsgerichtentscheidung vom 28.08.2023, – 1 BvR 1088, 23 publiziert: Die “mögliche” Gefährdung des Kindes bei Verbleib in seiner Pflegefamilie, NJW 2023, 3267