Gesetzesreformen von großer Relevanz für Pflegekinder und Pflegeeltern.

Der Referentenentwurf: Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG)

Die Stiftung möchte auf das vor Kurzem eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zum KiMoG hinweisen. Wir stehen erst am Anfang eines Gesetzgebungsverfahrens. Der Entwurf enthält für Pflegekinder und Pflegefamilien wichtige Regelungsvorschläge. Der Referentenentwurf zum KiMoG ist abrufbar auf der Homepage des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV):

Zu diesem Entwurf hat die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V. eine Stellungnahme erarbeitet.

Der PAN e.V. (Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V.) hat ebenfalls eine Stellungnahme zum KiMoG verfasst:

Die Allianz für Pflegekinder hat ihrerseits auch eine Stellungnahme zum KiMoG abgegeben:

Darüber hinaus hat die Kinderrechtekommission des DFGT zu einem weiteren Referentenentwurf Stellung genommen: Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz:

Auf Seite 7 dieser Stellungnahme fordert die Kinderrechtekommission des DFGT eine stärkere verfahrensrechtliche Stellung von Pflegeeltern: wegen der mit der eigenen Rechtsbetroffenheit verbundenen Rechte und Pflichten sollte Pflegeeltern ein Beschwerderecht nach § 59 FamFG zustehen. Insoweit sollte die zwingende Beteiligtenstellung gesetzlich festgelegt sein.

Da wir erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehen, sind Anmerkungen, Kritik und Anregungen willkommen und an die Geschäftsstelle der Stiftung zu senden. (Stichwort: Referentenentwürfe; E-Mail Adresse: kontakt@stiftung-pflegekind.de)

Die Stiftung wird auch weiterhin über den Fortgang der Gesetzgebungsverfahren informieren.