Dr. Arnim Westermann Preis
Der Preis wird verliehen für wissenschaftlich fundierte Arbeiten, die zu einer Verbesserung der Entwicklungschancen von Pflege- und Adoptivkindern beitragen können und mit den Leitsätzen der Stiftung und deren Kommentierungen durch Dr. Arnim Westermann (siehe Homepage: https://stiftung-pflegekind.de/stiftung/leitsaetze/) vereinbar sind.
Eingereicht werden können z. Bsp. Masterarbeiten, Dissertationen oder Forschungsarbeiten aus der Praxis, vorzugsweise aus dem Bereich der Psychologie, Heil- und Sozialpädagogik. Auch andere Einreichungen sind willkommen. Leider können wir Abschlussarbeiten mit dem akademischen Grad „Bachelor“ nicht berücksichtigen.
Der Preis, der auch geteilt werden kann, ist mit 4000,00€ dotiert. Er soll, sofern eine preiswürdige Arbeit eingereicht wurde, alle 2 Jahre vergeben, und in der Regel am Tag des Kindeswohls verliehen werden. Bewerbungen sind zu richten an die Geschäftsstelle der Stiftung.
Einsendeschluss: Dezember 2025
Bewerbung an: kontakt@stiftung-pflegekind.de
Die Jury behält sich vor, in geeigneten Fällen, in denen sowohl praktische, als auch theoretische Anteile enthalten sind, die Bewerbung für einen der beiden Preise – nach Rücksprache mit dem Bewerber – der jeweils anderen Förderpreiskategorie zuzuordnen.
Zur Person
Dr. Arnim Westermann
18.02.1938 – 03.04.2019 Kuratoriumsmitglied und beratendes Mitglied der Stiftung 1994 – 2019
Trauerrede Prof. Dr. Maud Nordstern (Zitelmann)
„Wenn jemand einen geliebten Menschen durch Tod oder Abwendung verliert, wenn jemand von dem verlassen wird, mit dem er durch Gefühlsbeziehungen verbunden war und der einen bestimmten Platz in seinem Lebensraum hatte, entsteht ein Schmerz, ein Gefühl der Verarmung und daran anschließend ein lange sich hinziehender Vorgang des Erinnerns, der schließlich zur Überwindung des Verlusts, d.h. zur Ablösung führt.“
Der Tod von Dr. Arnim Westermann lässt uns zurück, im Schmerz. Heute begleiten wir seinen letzten Weg. Die Zeit des Erinnerns ist noch kaum angebrochen.
Der Verlust trifft in unvorstellbarem Maß die mit ihm in so tiefer Liebe verbundene und von ihm so lang und so überaus geliebte Gefährtin; seine beiden Geschwister; die angeheirateten Verwandten mit ihren Familien; heutige und ehemalige Kinder, für die er zum Paten, Vormund oder geborgten Großvater wurde; er trifft langjährige Freunde und Weggefährten; und all jene, die ihm als Kinderpsychologen in beruflicher Praxis begegnet sind und die von seinem Fachwissen und seiner kindzentrierten Haltung lernen konnten.
Dr. Arnim Westermann war unnachgiebig, wenn es um die Anerkennung der Realität ging, schon der Kinder wegen. Sein Wirken ging weit über das für Kinderpsychologen übliche Maß hinaus, hat die Fachwelt in Deutschland erreicht und hat sie verändert. Es sind mehr als tausend Kinder, die er mit seiner Frau in der kindertherapeutischen Praxis begleitet hat bzw. denen sie als Sachverständige den Weg aus zerstörerischen Familienbeziehungen bahnten und zum Gelingen neuer befriedigender Eltern-Kind-Beziehungen beitrugen.
Doch die tatsächliche Zahl misshandelter Kinder, deren Leben unter dem Einfluss der Supervisionen, Seminare und Publikationen von Dr. Nienstedt und Dr. Westermann eine Wendung zum Besseren hat nehmen können, ist vielfach höher und diese Zahl steigt weiter.
Diese Entwicklung war noch nicht absehbar, als das Psychologenpaar im Jahr 1973, damals noch „mit ganz anderen Problemen der Allgemeinen Psychologie“ befasst, gebeten wurde, sich um einen damals sechsjährigen Jungen zu kümmern, der gerade – wie schon wiederholt von Geburt an – in ein Heim gekommen war.2 Diesem Kind, für das Dr. Nienstedt und Dr. Westermann zunächst eine Heimpatenschaft übernahmen, verhalfen sie im Alter von fast zehn Jahren zu einer Pflege- und späteren Adoptivfamilie. Aus dem ängstlichen und verstörten Jungen ist ein Mann geworden, der von sich sagen kann, dass er seine schlimmen Erlebnisse hat verarbeiten können und der, gesellschaftlich engagiert, ein zufriedenes und beruflich sehr erfolgreiches Leben führt.
Diesem Kind sind viele andere Kinder gefolgt – und mit ihnen entstanden Kontakte zu Fachkräften der Jugendämter, zu Heimerziehern, zu Pflege- und Adoptiveltern, zu Familienrichtern und engagierten Wissenschaftlern. In die Begegnungen mit all den Pflegekindern und Erwachsenen brachte Dr. Westermann gemeinsam mit seiner Frau die Gabe der genauen Wahrnehmung ein, die in ein Verstehen mündete, welches die innere und äußere Realität traumatischer Erfahrungen vieler in Heimen und Pflegefamilien lebender Kinder anerkannte und zum Ausgangspunkt weiterer Überlegungen nahm.
Liest man das Buch von Nienstedt und Westermann, werden die in der Übertragung, im dialogischen Spiel und in psychologischen Testsituationen durch die Kinder in so großer Deutlichkeit zum Ausdruck gebrachten Erfahrungen nachvollziehbar. Es wird deutlich und auch benannt, was ein Kind erlebt, dessen Beziehung zu seinen Eltern in Wirklichkeit die angstmotivierte Anpassung eines Opfers an den oder die Täter ist. So wird auch verständlich, weshalb es nicht darum gehen kann, einem Kind in einer solchen, von Angst und Enttäuschungen, verzweifelten Wünschen und massiver Schuld und Aggression bestimmten Lebenslage weitere Anpassungsanstrengungen abzunötigen oder seinem Verhalten mit Sanktions- und Belohnungssystemen zu begegnen, wie es in vielen Einrichtungen der Jugendhilfe noch geschieht.
In ihrem wissenschaftlich fundierten Buch ist es Nienstedt und Westermann gemeinsam gelungen, die Chancen und Voraussetzungen neuer befriedigender Eltern-Kind-Beziehungen für traumatisierte Kinder überaus deutlich zu belegen. Und jedem Leser, der so eine Vorstellung von der angstmotivierten Überanpassung dieser Kinder entwickelt, wird einsichtig, dass es zunächst darauf ankommt „ … dass Pflegeeltern nicht gleich anfangen, das Kind zu erziehen, sondern dass sie sich darauf einlassen, sich vom Kind an die Hand nehmen zu lassen.“3 Dieser an den Bedürfnissen des Kindes orientierte Weg führt in eine intensive Übertragungs-situation, in die das Kind seine früheren Beziehungserfahrungen und die damit verbundenen Ängste und Aggressionen einbringt, die es nun zu verstehen und auszuhalten gilt. Gelingt dies, kann sich das Kind an frühere Phasen seiner Entwicklung anknüpfend, eine nachträgliche Befriedigung jener Bedürfnisse und Wünsche verschaffen, die durch seine Eltern nicht erfüllt, sondern häufig rücksichtslos oder auch aggressiv übergangen wurden. Gelingt dem Kind und seinen Pflegeeltern auch dieser Prozess, macht es sie psychisch zu seinen Eltern, entwickelt Identität und Zugehörigkeit als das Kind dieser neuen Eltern.
Nienstedt und Westermann haben diesen Verlauf und dabei entstehende Risiken des Scheiterns in ihrer Integrationstheorie über die Entwicklung von Kindern in Ersatzfamilien eindrucksvoll und hochdifferenziert beschrieben. Ihre Theorie ist heute aus Fachbeiträgen über Pflegekinder nicht mehr wegzudenken. In den Fußnoten allerdings ist von den Urhebern dieser Theorie eher selten die Rede, was nicht unbedingt auf mangelnde wissenschaftliche Redlichkeit, sondern vermutlich viel häufiger auf mangelnde Courage, wenn nicht sogar Angst zurückzuführen war und vielleicht noch ist.
Wer sich den Belangen vernachlässigter und misshandelter Kinder mehr verpflichtet sieht als den Ansprüchen ihrer leiblichen Eltern, gerät leicht in Konflikte mit jenen Akteuren, die dem in der Gesetzgebung und der Praxis von Jugendhilfe und Justiztradierten Schutz und faktischen Vorrang der Elternrechte auch an den Hochschulen und in der Auftragsforschung das Wort reden. Der Schutzbedarf und das seelische Erleben misshandelter Kinder hingegen, werden dabei gar nicht erst systematisch erhoben und in den Blick genommen.
Dr. Arnim Westermann und seine Frau Dr. Monika Nienstedt mussten schmerzlich erleben, wie ihre Erkenntnisse und Positionen „immer wieder heftige Widerstände mobilisiert und zu ideologischen Auseinandersetzungen geführt“ haben, denn: „Es entspricht ja nicht alltäglichen Erfahrungen und es widerspricht auch manchen politischen, sozialpädagogischen und psychologischen Positionen, dass Eltern-Kind-Beziehungen zu Täter-Opfer-Beziehungen pervertieren, dass ein Kind nicht zu seinen Eltern gehört, sondern von ihnen getrennt und vor ihnen geschützt werden muss…“.4 Nicht nur die Verbannung der hilfreichen Theorie in die Anonymität, sondern auch die Neuausrichtung ganzer Pflegekinderdienste nach der Ideologie, dass jedes Pflegekind ein „Kind auf Zeit“ sei, war und ist teils noch immer die Folge.
Die Verleugnung der Misshandlungserfahrungen und der Angst der Kinder sowie des Scheiterns und der Erziehungsunfähigkeit ihrer Eltern wurde von Dr. Arnim Westermann nicht hingenommen. Er zeigte Standhaftigkeit sowohl gegenüber einer persönlich ausgerichteten Medienkampagne gegen sich und seine Frau. Und er befasste sich intensiv mit den familienideologischen, jedenfalls nicht am Erleben und der Schutzbedürftigkeit der Pflegekinder orientierten Positionen des Deutschen Jugendinstitutes. Eine Erwiderung auf seine vielfach vorgetragene fachliche Kritik blieb aus.
Die Jugendhilfe entwickelt sich nun in eine bessere Richtung, und dass dies so ist, liegt entscheidend auch an der klaren Positionierung und fachlich herausfordernden Auseinandersetzung des Mannes, den wir hier heute gemeinsam zum Grab begleiten müssen. Dr. Arnim Westermann hat sich nicht zu falschen Kompromissen zwingen lassen, hat seine Unabhängigkeit gewahrt. Ein Trost ist, dass er noch erleben hat können, dass ihn viele Fachkräfte zum Mentor und Vorbild nahmen und dass das Wirken und Werk von ihm und seiner Frau während Fachtagungen und in der Hochschullehre anerkannt und angemessen gewürdigt wurden.
Durch ihre klare Positionierung ermöglichten Dr. Arnim Westermann und seine Frau Dr. Monika Nienstedt es anderen Menschen im Pflegekinderbereich, in diesem Konflikt nicht selbst ins Visier jener – sich vielleicht als Elternlobby verstehenden, faktisch aber als Täterlobby agierenden – Akteure zu geraten. Die Identifikation mit dem misshandelten Kind mobilisiert in uns die Angst vor der vernichtenden Aggression des Täters. Da ist es verlockend, in scheinbar Mäßigung und den Mittelweg einfordernder Weise die Aufrechterhaltung der Beziehung zu den Herkunftseltern durch „gelegentliche“ Kontakte oder „begleitenden“ Umgang zu fordern oder die nicht abrupte, sondern „behutsame Umgewöhnung“ des Kindes mit dem Ziel einer „Rückführung“.
Den Preis solcher anscheinend moderaten Zugeständnisse zahlen nicht die Fachkräfte, sondern die Pflegekinder. Wohl wissend, dass dies so ist, haben sich viele Fachkräfte in der Schärfe des Konfliktes dennoch so verhalten und tun dies noch. Viele andere haben zu verstehen gelernt, was ihre eigene Haltung für die Kinder bedeutet – und sich wie Frau Dr. Nienstedt und Herr Dr. Westermann und teils von ihnen beraten und begleitet an die Seite dieser systematisch Schwächeren gestellt.
Nicht nur ich habe mich dabei oft gefragt, wie das Paar diese massiven Anfeindungen aushalten konnte und eine der Antworten geht dahin, dass sie – und mit ihnen die Kinder und wir alle – das große Glück hatten, dass beide in inniger Liebe und im fachlichen Austausch zueinander gefunden und in diesem Konflikt einander beigestanden haben. Diese ganz außergewöhnliche Fähigkeit in privater wie beruflicher Verbundenheit bei gleichzeitiger Wahrung und Entwicklung der eigenen Person und Unabhängigkeit zusammen zu finden und zu bleiben, dürfte das wichtigste Geschenk gewesen sein, welches das Leben den Beiden bereit hielt.
Frau Dr. Nienstedt und Herr Dr. Westermann sind durch ihre psychologische Arbeit im Pflegekinderbereich auf sehr viele Menschen getroffen, die in ihren Erkenntnissen und ihrer Haltung eine Orientierung fanden. Ich möchte in dieser Stunde aus dem Brief eines dieser vielen Menschen, nämlich von Herrn Franz Dorner, Leiter des Kinder- und Jugendschutzes im Jugendamt der Stadt Regensburg5, zitieren, der in seinem Beileidschreiben so anschaulich zum Ausdruck bringt, wofür Dr. Arnim Westermann und seine Frau standen – und weiter stehen: „Der Tod des Herrn Westermann ist mir sehr nahe gegangen. Frau Nienstedt und Herr Westermann waren quasi meine fachlichen und geistigen „Pflegeeltern“. Ihre Veröffentlichungen und stetige Präsenz haben mir regelrecht die Augen geöffnet und den fachlichen Weg aufgezeigt. Durch sie habe ich gelernt, das Leid dieser vernachlässigten Kinder zu erkennen und mich mit ihnen zu solidarisieren. Durch Frau Nienstedt und Herrn Westermann angeregt, haben wir unserem Pflegekinderdienst im Jahr 2002 ein eigenes Leitbild gegeben mit der zentralen Aussage: „Wir sind Anwalt des Kindes und das Kind steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen.“ Nienstedt-Westermann haben Haltung gezeigt und ich habe sie regelrecht aufgesaugt. Sie über die Stiftung auch persönlich kennenzulernen, war eines der Highlights meines beruflichen Lebens. Ich bin beiden unendlich dankbar und ich werde Herrn Dr. Arnim Westermann immer in Erinnerung behalten.“
Ähnlich wie dieses Schreiben war die breite Resonanz bei Kollegen und vielen Fachkräften, mit denen ich in den letzten Tagen sprach und bei den Studierenden, die Dr. Arnim Westermann gemeinsam mit seiner Frau im letzten Jahr mit langem Beifall anlässlich einer Vorlesung ehrten, in der sie ihren Patensohn begleiteten, der persönlich aus seiner Lebensgeschichte berichtete, um den Studierenden zu verdeutlichen, wie Kinderschutz gelingen kann.
Dass Frau Dr. Nienstedt und Herr Dr. Westermann in der Fachwelt im Kinderschutz wie im Pflegekinderbereich tiefe und bleibende Spuren hinterlassen und ihr Wirken zur kollektiven Erinnerung wird, verdanken wir der Bereitschaft ihre Erfahrungen und Erkenntnisse für die Fachöffentlichkeit und Pflegefamilien niederzuschreiben und in Buchform zunächst 1989 und dann vollständig überarbeitet nochmals 2007 zu veröffentlichen.
Beigetragen hat aber auch die Bereitschaft, mit der sich das Paar auch freundschaftlichen Fachbeziehungen öffnete. Nicht nur ich durfte sie – in ihrem für sich und für die Kinder, mit denen sie arbeiteten, klug entworfenen und sorgsam eingerichteten Haus in Wolbeck – besuchen und eine herzliche Gastfreundschaft kennen lernen, die ich als persönliche Erinnerung nicht missen möchte. Ich habe in unseren Begegnungen nie erlebt, dass einer mit Arbeit verbundenen Bitte mit Vorbehalt begegnet, eine Frage abweisend beantwortet oder ein Widerspruch nicht ausgehalten wurde. Mit Herrn Dr. Arnim Westermann traf man wohl auf einen Mann, dessen erklärter Gegner zu sein keine Freude bereitet haben mag, aber eben auch auf einen Menschen, der sich dem Dialog solange nicht verschloss, wie man sich darin einig war, dass das gemeinsame Anliegen dem Schutz und dem Wohl der Kinder galt.
Für dieses gemeinsame Ziel hat sich Dr. Arnim Westermann über Jahrzehnte ehren-amtlich in das Kuratorium der „Stiftung zum Wohl des Pflegekindes“ eingebracht, wo das Wirken von ihm und seiner Frau auf fruchtbaren Boden fiel. Es prägt heute die Leitsätze der Stiftung und damit den Diskurs von Menschen aus ganz Deutschland, die bei Seminaren und Fachtagungen und durch viele Jahrbücher die Gelegenheit erhalten, sich als Pflegeeltern oder Fachkräfte mit den Bedürfnissen und Rechten des Pflegekindes zu befassen und den Austausch zu suchen. Schon früh suchten Frau Dr. Nienstedt und Herr Dr. Arnim Westermann hierbei auch den fachlichen Austausch und die zukunftsweisende Zusammenarbeit mit den ebenfalls im Pflege-kinderbereich engagierten Rechtswissenschaftlern Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz und Herrn Prof. Dr. Ludwig Salgo.
Frau Dr. Nienstedt-Westermann hat anlässlich der heutigen Beerdigung um Spenden an die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes gebeten, für die ich im Namen des Kuratoriums und sicher auch im Namen des anwesenden Stifters, Herrn Dr. Ulrich Stiebel, herzlichen Dank zu sagen habe. Der Verlust von Herrn Dr. Arnim Westermann trifft die Stiftung hart, es bleibt die tief empfundene Dankbarkeit, dass wir so lange Jahre von seinem wachen Verstand, seiner klaren Haltung und seiner Fachlichkeit haben lernen sowie seinen Humor und seine vielseitigen Interessen haben teilen dürfen.
Ich schließe nun mit dem Zitat von Dr. Arnim Westermann, mit dem ich begonnen habe, diesmal lese ich es – mit Auslassung eines fachtheoretischen Teils – bis zum Ende:
„Wenn jemand einen geliebten Menschen durch Tod oder Abwendung verliert, wenn jemand von dem verlassen wird, mit dem er durch Gefühlsbeziehungen verbunden war und der einen bestimmten Platz in seinem Lebensraum hatte, entsteht ein Schmerz, ein Gefühl der Verarmung und daran anschließend ein lange sich hinziehender Vorgang des Erinnerns, der schließlich zur Überwindung des Verlusts, d.h. zur Ablösung führt. … …
Die Auflösung von Bindungen bedeutet dabei nicht, dass das Objekt einfach vergessen wird, sondern genau das Gegenteil: dass man sich erinnern kann, dass man einzelne Erlebnisse und Erfahrungen im Umgang mit diesem geliebten Menschen in sein Gedächtnis rufen kann. Die Erinnerungsfähigkeit ist die einzige Gewähr dafür, dass man auch seine eigene Geschichte, die mit diesem Menschen auf einzigartige Weise verknüpft war, nicht verliert.“ – Arnim Westermann 1989
Westermann, A. (1998). Zur psychologischen Diagnostik der Kindesmisshandlung: Über die Todesangst des misshandelten Kindes. In Stiftung „Zum Wohl des Pflegekindes“ (Hrsg.). 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens. Idstein: Schulz-Kirchner, S. 32-51.
Westermann, A. (2009). Die Geschichte von Lena diesseits und jenseits der Verleugnung. In: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, (Hrsg.) (2009). 5. Jahrbuch des Pflegekinderwesens. Idstein: Schulz-Kirchner, S. 165-183.
Westermann, A. (2018). Wie wird ein Kind ein Pflegekind? In: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.) Ein Pflegekind werden. 7. Jahrbuch des Pflegekinderwesens. Idstein: Schulz Kirchner, S. 47 – 65.
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